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Haasenburg

Bericht Ministerin Münch an Landtag
Die Ministerin Münch berichtet dem Landtag über die Befragung aller belegenen Jugendämter.
– Alle Jugendämter ziehen ein positives Fazit. (S. 5)
– Kein Jugendamt hat von bedenklichen Mängeln berichtet. (S. 5 f)
– Die Ministerin bestätigt auf Nachfrage: Es gibt keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung. (S. 9)

Keine Kindeswohlgefährdung Kommission Bd XXIV, Bl. 50
Die Kommission bestätigt im Resümee Pkt. 1: Es wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.
(Quelle, Kopie aus den Verwaltungsakten der Behörde).

Dieses Resümee fehlt erstaunlicherweise im veröffentlichten Bericht, obwohl das wohl die wichtigste Erkenntnis ist. Vielfach wird der Bericht der Kommission entgegen dieser klaren Erkenntnis als Nachweis für das Gegenteil angeführt, was demnach aber nicht richtig sein kann.

Nachweis Bescheid rechtswidrig intern und Weisung BD XXIV, Bl. 177, 179- 181
Landesjugendamt hält den Widerruf der Betriebserlaubnis selbst für rechtswidrig.
(Quelle, Kopie aus den Verwaltungsakten der Behörde)

Weisung vom 19.11.2013, Bd XXIV, S.189
Die Fachaufsicht teilt die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides.
(Quelle, Kopie aus den Verwaltungsakten der Behörde)

Bericht Psychiatriekontrollkommission Bd XXXVII, Bl 204ff
Prüft bereits 2012 und stellt keine Mängel fest.

Keine Erschwerung gesundheitliche Versorgung, Bd XXIV, S. 384
Die Verwaltungsakten bestätigen das durchweg positive Fazit aller Fachleute.